Geschäftsbedingungen
vom Hotel Kronprinz Schwäbisch Hall

Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe
im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)

 

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer
     bestellt und zugestellt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen
     nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die
     Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf
     welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Hotelier ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers

    dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der
     vertraglichen Leistung den vereinbarten oder betriebsüblichen
     Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Hotelier ersparten
     Aufwendung.
     b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der
     Übernachtung 20 % des Übernachtungspreises, bei der
     Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40 % des
     Pensionspreises.
5. a) Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in
      Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig
      zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b)  Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des
      Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
c)  Bitte beachten Sie folgende Stornofristen: Bis 30 Tage vor Anreise 50 %;
     3 Tage vor Anreise 60 %, 1 Tag vor Anreise bzw. am Anreisetag 80 %.
6. An- und Abreise
    a) Bezug- und Rückgabe der Hotelzimmer
      ohne anders lautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug
      (Check-in-time) nicht vor 15.00 Uhr des Anreisetages möglich,
      hat die Zimmerzurücknahme (Check-out-time) bis 11.00 Uhr
     es Abreisetages zu erfolgen. Der Gast wird gebeten, seine Abreise
     dem Empfang bis spätestens 22.00 Uhr am Vortage der Abreise mitzuteilen.
b) Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages
     bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann
     das Hotel über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich
     eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
7. Sonstiges
     Sollte einer diese Paragraphen seine Rechtsgültigkeit verlieren,
     verhindert dies nicht die Rechtsgültigkeit der anderen Paragraphen.
8. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Schwäbisch Hall.